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Caritasverband
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Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Kinder wünschen sich, dass Vater und Mutter auch nach ihrer Trennung Eltern bleiben und sich um sie kümmern.
Nach der Reform des Kindschaftsrechtes wurde der Umgang neu geregelt, z.B.:
- das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen
- das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist
- Kinder haben einen Anspruch auf Hilfe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechtes
- das Gericht kann einen begleiteten Umgang anordnen
Durch die fachliche Unterstützung werden Ängste bei Kindern und Eltern abgebaut. Eltern und Kinder können sich wieder annähern und Kontakte aufbauen.
